Begriffe verständlich erklärt
Lexikon für Gründer: von Kleinunternehmer bis Gründungszuschuss
Kurze Erklärungen zu den Begriffen, die Gründern ständig begegnen, mit Verweisen auf passende Ratgeber.

Rechtsformen, Steuerbegriffe und Förderwörter klingen schwerer, als sie sind. Das Lexikon erklärt jeden Begriff in wenigen Sätzen und zeigt, wo Sie weiterlesen. So wissen Sie vor dem Termin beim Finanzamt, bei der Bank oder bei der Arbeitsagentur, wovon die Rede ist.
Von A wie Anlage EÜR über G wie GbR und GmbH bis U wie UG und Umsatzsteuer: Die Einträge verweisen untereinander, damit Sie Zusammenhänge sehen.
A
- Arbeitslosengeld IArbeitslosengeld I ist die Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und Grundlage vieler Gründungsförderungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele gleichartige Verträge gelten und klar und fair formuliert sein müssen.
B
- BuchführungspflichtDie Buchführungspflicht verlangt von bestimmten Unternehmen, Geschäftsvorfälle lückenlos und nachvollziehbar zu erfassen.
- BusinessplanDer Businessplan beschreibt Geschäftsidee, Markt, Angebot, Finanzen und Ziele eines Gründungsvorhabens in einem Dokument.
- Break-even-AnalyseDie Break-even-Analyse ermittelt, ab welchem Umsatz ein Unternehmen seine Kosten vollständig deckt.
- BürgschaftEine Bürgschaft sichert einen Kredit ab, indem ein Dritter oder eine Förderbank für die Rückzahlung einsteht.
- BerufshaftpflichtversicherungDie Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die Kunden durch fehlerhafte Beratung oder Leistung entstehen können.
- BetriebshaftpflichtversicherungDie Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen vor Schadenersatzforderungen, die durch den Betrieb oder seine Mitarbeiter entstehen.
- BerufsgenossenschaftDie Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Unternehmen einer Branche.
D
- Doppelte BuchführungBei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst und ergibt eine Bilanz.
E
- EinzelunternehmenBeim Einzelunternehmen führt eine Person den Betrieb allein und haftet mit dem gesamten Privatvermögen.
- EinkommensteuerDie Einkommensteuer wird auf den Gewinn einer selbstständigen Person erhoben und jährlich mit der Steuererklärung festgesetzt.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.
- ErtragsprognoseDie Ertragsprognose schätzt die künftigen Umsätze und Gewinne eines Unternehmens auf Basis nachvollziehbarer Annahmen.
- ExistenzgründungsförderungExistenzgründungsförderung umfasst Zuschüsse, Darlehen und Beratung, die den Start einer Selbstständigkeit erleichtern.
- ErlaubnispflichtErlaubnispflicht bedeutet, dass eine Tätigkeit nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung ausgeübt werden darf.
- ExistenzgründerExistenzgründer sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen und dafür Beratung oder Förderung suchen.
F
- Fragebogen zur steuerlichen ErfassungDer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung informiert das Finanzamt über Ihre Gründung und Ihre geplanten Umsätze.
- FinanzamtDas Finanzamt erhebt Steuern wie Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer und ist für Gründer eine zentrale Stelle.
- FinanzplanDer Finanzplan fasst Kapitalbedarf, Finanzierung und Kapitaldienst eines Vorhabens über mehrere Jahre zusammen.
- FörderprogrammEin Förderprogramm bündelt Zuschüsse, Darlehen oder Beratung eines Bundeslands, des Bundes oder der EU für bestimmte Zielgruppen.
- FirmaDie Firma ist der rechtlich geschützte Name, unter dem ein Kaufmann oder eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt.
- FirmensitzDer Firmensitz ist der im Gesellschaftsvertrag oder bei der Gewerbeanmeldung festgelegte Ort des Unternehmens.
- FreiberuflerFreiberufler üben eine selbstständige, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit aus und sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.
G
- GewerbeanmeldungDie Gewerbeanmeldung ist die Mitteilung an die Behörde, dass Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.
- GewerbeamtDas Gewerbeamt nimmt Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen von Gewerbetreibenden entgegen.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Die GbR ist der einfachste Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, ohne Eintrag ins Handelsregister.
- GmbHDie GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
- Gesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage ist ein Teil des Jahresüberschusses, den die UG jährlich zurückstellen muss.
- GesellschaftsvertragDer Gesellschaftsvertrag regelt Rechte, Pflichten, Einlagen und Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern.
- GewerbesteuerDie Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewinn gewerblicher Betriebe, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt.
- GeschäftsmodellDas Geschäftsmodell beschreibt, wie ein Unternehmen Kunden gewinnt, Leistungen anbietet und daran Geld verdient.
- GründungszuschussDer Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose bei der Selbstständigkeit mit Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung.
- GründerkreditEin Gründerkredit ist ein Darlehen für Gründer, das oft über Förderbanken mit günstigen Konditionen vergeben wird.
- GründungsberatungGründungsberatung hilft, Geschäftsidee, Finanzierung und Pflichten vor dem Start einzuordnen.
- GewerbeerlaubnisEine Gewerbeerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, die für bestimmte Tätigkeiten vor dem Start nötig ist.
- GewerbeordnungDie Gewerbeordnung regelt die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland, einschließlich Anzeige- und Erlaubnispflichten.
- GeschäftskontoEin Geschäftskonto trennt betriebliche Zahlungen vom Privatkonto und erleichtert Buchhaltung und Nachweise.
- GewerbeabmeldungDie Gewerbeabmeldung meldet die Beendigung oder Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
H
- HandelsregisterDas Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis, in dem Kaufleute und Kapitalgesellschaften eingetragen werden.
- HebesatzDer Hebesatz ist der von der Gemeinde festgelegte Faktor, mit dem sich die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt.
- HandwerksrolleDie Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Handwerksbetriebe, in das zulassungspflichtige Handwerke eingetragen werden.
- HandwerkskammerDie Handwerkskammer ist die Körperschaft für Handwerksbetriebe, die Eintragungen prüft und berät.
I
- Industrie- und Handelskammer (IHK)Die IHK vertritt gewerbliche Unternehmen, berät Gründer und ist für viele Fragen zu Gewerbe und Ausbildung zuständig.
- ImpressumspflichtDie Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites leicht erreichbare Angaben zum Anbieter enthalten.
K
- Kommanditgesellschaft (KG)Die KG kombiniert persönlich haftende Gesellschafter mit Kommanditisten, deren Haftung auf eine Einlage begrenzt ist.
- KleinunternehmerregelungDie Kleinunternehmerregelung befreit kleine Umsätze von der Umsatzsteuer, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden.
- Krankenversicherung für SelbstständigeSelbstständige müssen sich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung kümmern, sofern keine Pflichtversicherung besteht.
- KleingewerbeKleingewerbe bezeichnet einen kleinen gewerblichen Betrieb mit überschaubarem Umfang, der dennoch alle Anmeldepflichten erfüllt.
L
- LiquiditätsplanDer Liquiditätsplan zeigt monatlich, wann Geld ein- und ausgeht, damit das Unternehmen zahlungsfähig bleibt.
M
- MikrokreditEin Mikrokredit ist ein kleines Darlehen für Gründer, die keinen klassischen Bankkredit erhalten würden.
- MeisterpflichtDie Meisterpflicht verlangt für bestimmte zulassungspflichtige Handwerke eine Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation.
- MinijobEin Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze, bei der Arbeitgeber meist pauschale Abgaben zahlen.
N
- Notarielle BeurkundungDie notarielle Beurkundung ist die vom Notar bestätigte Form, die für Verträge wie den GmbH-Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist.
- NebenerwerbIm Nebenerwerb wird die Selbstständigkeit neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, etwa in Teilzeit oder als Zuverdienst.
O
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)Die OHG ist eine Personengesellschaft für ein Handelsgewerbe, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften.
R
- RechtsformDie Rechtsform legt fest, wie Ihr Unternehmen organisiert ist, wer es führt und wer im Ernstfall haftet.
- RegelbesteuerungBei der Regelbesteuerung weisen Sie Umsatzsteuer aus und dürfen die gezahlte Vorsteuer abziehen.
- RentenversicherungspflichtDie Rentenversicherungspflicht gilt für bestimmte Selbstständige, etwa bestimmte Freiberufler oder Auftragnehmer.
- RechnungspflichtangabenRechnungspflichtangaben sind die Inhalte, die eine Rechnung für Umsatzsteuer und Buchhaltung enthalten muss.
S
- StammkapitalDas Stammkapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Grundkapital einer GmbH oder UG.
- SteuernummerDie Steuernummer identifiziert Ihren Betrieb beim Finanzamt und wird für Steuererklärungen und Voranmeldungen benötigt.
- ScheinselbstständigkeitScheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet.
- SozialversicherungDie Sozialversicherung umfasst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und hängt vom Erwerbsstatus ab.
T
- TragfähigkeitsbescheinigungDie Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Gründungsvorhaben wirtschaftlich und fachlich erfolgversprechend ist.
U
- UG (haftungsbeschränkt)Die UG ist die Kleinstform der GmbH, die schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann.
- UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die bei den meisten Lieferungen und Leistungen auf den Preis aufgeschlagen wird.
- Umsatzsteuer-VoranmeldungDie Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die regelmäßige Meldung der Steuer an das Finanzamt während des Jahres.
V
- VorsteuerabzugDer Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmern, die auf Einkäufe gezahlte Umsatzsteuer vom eigenen Steuerbetrag abzuziehen.
Z
- ZuschussEin Zuschuss ist eine nicht zurückzuzahlende Förderung, die an bestimmte Zwecke und Voraussetzungen gebunden ist.