Definition
Handelsregister
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis, in dem Kaufleute und Kapitalgesellschaften eingetragen werden.
Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und ist öffentlich einsehbar. Eingetragen werden Firma, Sitz, Rechtsform, Geschäftsführung und bei Kapitalgesellschaften das Stammkapital. Für GmbH, UG, OHG und KG ist die Eintragung Pflicht, damit die Gesellschaft entsteht oder rechtlich wirksam handelt.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über einen Notar in elektronischer Form. Änderungen wie ein neuer Geschäftsführer oder eine Sitzverlegung müssen ebenfalls angemeldet werden. Gebühren fallen bei Anmeldung und Änderungen an.
Für Gründer bedeutet das: Die Eintragung macht die Firma nach außen sichtbar und schafft Vertrauen bei Kunden und Banken. Achten Sie auf einen zulässigen Firmennamen, bevor Sie anmelden, damit keine Nachbesserung nötig wird.
Ähnliche Stichwörter
- GmbHDie GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)Die OHG ist eine Personengesellschaft für ein Handelsgewerbe, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften.
- Notarielle BeurkundungDie notarielle Beurkundung ist die vom Notar bestätigte Form, die für Verträge wie den GmbH-Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist.
- FirmaDie Firma ist der rechtlich geschützte Name, unter dem ein Kaufmann oder eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt.