Definition
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG kombiniert persönlich haftende Gesellschafter mit Kommanditisten, deren Haftung auf eine Einlage begrenzt ist.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit zwei Arten von Gesellschaftern. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage. Die KG wird ins Handelsregister eingetragen und betreibt meist ein Handelsgewerbe.
Diese Struktur wird oft genutzt, wenn Kapitalgeber beteiligt werden sollen, ohne die volle Verantwortung für die Geschäftsführung zu übernehmen. Der Kommanditist bleibt in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Er trägt dafür nur das begrenzte Risiko seiner Einlage.
Für Gründer ist die KG vor allem dann interessant, wenn eine Person die Leitung übernimmt und andere Beteiligte Kapital einbringen. Die Aufteilung von Rechten und Pflichten gehört in den Gesellschaftsvertrag. Wer hier unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.
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