Definition
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist die vom Notar bestätigte Form, die für Verträge wie den GmbH-Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist.
Bei der notariellen Beurkundung nimmt ein Notar die Erklärungen der Beteiligten auf und bestätigt deren Richtigkeit und Form. Für die GmbH und die UG ist sie beim Gesellschaftsvertrag zwingend vorgeschrieben. Der Notar übernimmt außerdem die Anmeldung beim Handelsregister, sofern das vereinbart ist.
Die Beurkundung kostet Gebühren, die sich nach dem Umfang der Angelegenheit richten. Die Höhe hängt vom Vertrag und vom Stammkapital ab, deshalb lohnt ein Angebot vor dem Termin. Ein Entwurf des Vertrags hilft, die Besprechung kurz zu halten.
Praktisch sollten Sie Ausweis, Entwurf des Vertrags und die Angaben zu Gesellschaftern und Einlagen mitbringen. Der Notar prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Planen Sie genug Zeit ein, weil sich der Ablauf bis zur Eintragung verzögern kann.
Ähnliche Stichwörter
- GmbHDie GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
- GesellschaftsvertragDer Gesellschaftsvertrag regelt Rechte, Pflichten, Einlagen und Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern.
- HandelsregisterDas Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis, in dem Kaufleute und Kapitalgesellschaften eingetragen werden.
- UG (haftungsbeschränkt)Die UG ist die Kleinstform der GmbH, die schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann.