Inhalt überspringen zu
Entrepreneurs Club Darmstadt

Gründen verständlich erklärt

Definition

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites leicht erreichbare Angaben zum Anbieter enthalten.

Die Impressumspflicht betrifft Websites und Angebote im Internet, die geschäftsmäßig betrieben werden. Pflichtangaben sind unter anderem Name und Anschrift des Anbieters, Kontaktmöglichkeiten sowie je nach Rechtsform Registerangaben. Das Impressum muss leicht erkennbar und ständig verfügbar sein.

Verstöße gelten als Wettbewerbsverstöße und können abgemahnt werden. Die genauen Anforderungen hängen von Rechtsform, Tätigkeit und Angebot ab. Auch Social-Media-Profile mit geschäftlichem Zweck können betroffen sein.

Erstellen Sie das Impressum vor dem Online-Start und prüfen Sie es nach jeder Änderung der Rechtsform oder Adresse. Ein Musterimpressum ersetzt keine individuelle Prüfung, dafür lohnt eine kurze Rückfrage bei Fachleuten.

Ähnliche Stichwörter

  • RechtsformDie Rechtsform legt fest, wie Ihr Unternehmen organisiert ist, wer es führt und wer im Ernstfall haftet.
  • EinzelunternehmenBeim Einzelunternehmen führt eine Person den Betrieb allein und haftet mit dem gesamten Privatvermögen.
  • FirmaDie Firma ist der rechtlich geschützte Name, unter dem ein Kaufmann oder eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt.
  • FirmensitzDer Firmensitz ist der im Gesellschaftsvertrag oder bei der Gewerbeanmeldung festgelegte Ort des Unternehmens.