Definition
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose bei der Selbstständigkeit mit Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Er wird bis zu 15 Monate gezahlt. In den ersten 6 Monaten erhalten Sie Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro monatlich, danach bis zu 9 Monate nur die Pauschale von 300 Euro.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, und die Tragfähigkeit des Vorhabens muss eine fachkundige Stelle bestätigen. Außerdem muss ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld I vorliegen.
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Selbstständigkeit, sonst droht der Verlust des Anspruchs. Legen Sie einen überzeugenden Businessplan vor und klären Sie frühzeitig mit Ihrer Agentur die nötigen Unterlagen.
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