Definition
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I ist die Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und Grundlage vieler Gründungsförderungen.
Arbeitslosengeld I ist die Leistung der Arbeitslosenversicherung für Menschen, die ihre Beschäftigung verloren haben und sich arbeitslos melden. Die Höhe richtet sich nach dem früheren Einkommen und der Dauer des Anspruchs. Es bildet die Grundlage für den Gründungszuschuss, der darauf aufbaut.
Wer während des Bezugs gründen möchte, sollte die Auswirkungen auf Ansprüche genau prüfen. Ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen ist für den Gründungszuschuss nötig. Auch die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung kann sich ändern.
Lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten, bevor Sie Verträge oder Kundenzusagen eingehen. Eine kurze Abstimmung verhindert, dass Förderungen verloren gehen.
Ähnliche Stichwörter
- GründungszuschussDer Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose bei der Selbstständigkeit mit Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung.
- TragfähigkeitsbescheinigungDie Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Gründungsvorhaben wirtschaftlich und fachlich erfolgversprechend ist.
- Krankenversicherung für SelbstständigeSelbstständige müssen sich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung kümmern, sofern keine Pflichtversicherung besteht.
- ExistenzgründungsförderungExistenzgründungsförderung umfasst Zuschüsse, Darlehen und Beratung, die den Start einer Selbstständigkeit erleichtern.