Definition
Firmensitz
Der Firmensitz ist der im Gesellschaftsvertrag oder bei der Gewerbeanmeldung festgelegte Ort des Unternehmens.
Der Firmensitz ist der rechtliche Ort, an dem ein Unternehmen ansässig ist. Er wird bei Kapitalgesellschaften im Gesellschaftsvertrag festgelegt und ins Handelsregister eingetragen. Für Einzelunternehmer ist der Betriebssitz bei der Gewerbeanmeldung relevant.
Der Sitz bestimmt die Zuständigkeit von Gewerbeamt, Finanzamt und Registergericht. Eine spätere Verlegung muss angemeldet werden, was Kosten und Aufwand verursacht. Sitz und tatsächlicher Geschäftsbetrieb sollten übereinstimmen.
Überlegen Sie, ob eine Wohnadresse ausreicht oder ein Büro nötig ist. Bei Mietverträgen mit Nutzung zu Geschäftszwecken lohnt ein Blick in den Vertrag, bevor Sie anmelden. Klären Sie diese Frage vor der Anmeldung eindeutig.
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