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Entrepreneurs Club Darmstadt

Gründen verständlich erklärt

Definition

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person rechtlich als Selbstständige auftritt, de facto aber weisungsgebunden in fremde Arbeitsabläufe eingebunden ist. Maßgeblich ist das Gesamtbild: Weisungen, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in den Betrieb und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko. Die Einordnung entscheidet über Sozialversicherung und Steuern.

Die Folgen können erheblich sein. Auftraggeber müssen eventuell Sozialabgaben nachzahlen, und der Auftragnehmer verliert Schutz oder erhält unerwartete Forderungen. Die Deutsche Rentenversicherung kann im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüfen.

Gestalten Sie Verträge und Abläufe so, dass Ihre Unabhängigkeit erkennbar ist. Bei Unsicherheit hilft ein Statusfeststellungsverfahren oder eine Beratung, bevor Sie einen Auftrag annehmen.

Ähnliche Stichwörter

  • RentenversicherungspflichtDie Rentenversicherungspflicht gilt für bestimmte Selbstständige, etwa bestimmte Freiberufler oder Auftragnehmer.
  • SozialversicherungDie Sozialversicherung umfasst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und hängt vom Erwerbsstatus ab.
  • FreiberuflerFreiberufler üben eine selbstständige, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit aus und sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Die GbR ist der einfachste Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, ohne Eintrag ins Handelsregister.