Definition
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die IHK vertritt gewerbliche Unternehmen, berät Gründer und ist für viele Fragen zu Gewerbe und Ausbildung zuständig.
Die Industrie- und Handelskammer ist die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Mitglieder sind in der Regel Gewerbetreibende, sofern sie im Handelsregister stehen oder steuerpflichtig sind. Die IHK bietet Gründungsberatung, Seminare und Stellungnahmen, etwa zur Tragfähigkeit eines Vorhabens.
Für Gründer ist sie eine wichtige Anlaufstelle bei Fragen zu Tätigkeit, Erlaubnissen und Ausbildung. Auch die Ausbildungsberechtigung von Betrieben und die Prüfungen gehören zu ihren Aufgaben. Die Mitgliedschaft ist mit Beiträgen verbunden, deren Höhe sich nach dem Ertrag richtet.
Nehmen Sie Beratungsangebote früh in Anspruch, etwa vor der Anmeldung oder bei der Finanzplanung. Viele Stellungnahmen, die Förderstellen verlangen, stellt die IHK aus.
Ähnliche Stichwörter
- GründungsberatungGründungsberatung hilft, Geschäftsidee, Finanzierung und Pflichten vor dem Start einzuordnen.
- TragfähigkeitsbescheinigungDie Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Gründungsvorhaben wirtschaftlich und fachlich erfolgversprechend ist.
- HandwerkskammerDie Handwerkskammer ist die Körperschaft für Handwerksbetriebe, die Eintragungen prüft und berät.
- GewerbeanmeldungDie Gewerbeanmeldung ist die Mitteilung an die Behörde, dass Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.