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Entrepreneurs Club Darmstadt

Gründen verständlich erklärt

Definition

Freiberufler

Freiberufler üben eine selbstständige, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit aus und sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.

Freiberufler sind Selbstständige mit einer künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder heilkundlichen Tätigkeit, wie sie in den Gesetzen aufgezählt sind. Sie melden in der Regel kein Gewerbe an und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung zum Gewerbe ist im Einzelfall nicht immer eindeutig.

Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie können auch in Berufskammern oder Versorgungswerken pflichtversichert sein. Die Berufshaftpflicht ist in vielen Bereichen üblich oder vorgeschrieben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, klären Sie das vorab mit dem Finanzamt oder einer Berufskammer. Eine falsche Einordnung hat steuerliche Folgen.

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