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Entrepreneurs Club Darmstadt

Gründen verständlich erklärt

Definition

Finanzamt

Das Finanzamt erhebt Steuern wie Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer und ist für Gründer eine zentrale Stelle.

Das Finanzamt ist die Behörde, die Steuern erhebt und die steuerlichen Angelegenheiten von Unternehmern betreut. Zuständig ist meist das Amt am Wohnsitz oder am Sitz des Betriebs. Es vergibt die Steuernummer, nimmt Voranmeldungen entgegen und erlässt Steuerbescheide.

Für Gründer ist das Finanzamt oft der erste direkte Kontakt zu den Pflichten des Betriebs. Fristen werden meist per Bescheid mitgeteilt, Verspätungen führen zu Zuschlägen. Bei Fragen zur Einordnung der Tätigkeit können Sie um eine verbindliche Auskunft bitten.

Praktisch heißt das: Richten Sie das Online-Konto früh ein, notieren Sie alle Fristen und bewahren Sie Bescheide sorgfältig auf. Eine Rückfrage zu Beginn kostet weniger Zeit als eine Korrektur später.

Ähnliche Stichwörter

  • SteuernummerDie Steuernummer identifiziert Ihren Betrieb beim Finanzamt und wird für Steuererklärungen und Voranmeldungen benötigt.
  • Umsatzsteuer-VoranmeldungDie Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die regelmäßige Meldung der Steuer an das Finanzamt während des Jahres.
  • EinkommensteuerDie Einkommensteuer wird auf den Gewinn einer selbstständigen Person erhoben und jährlich mit der Steuererklärung festgesetzt.
  • GewerbesteuerDie Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewinn gewerblicher Betriebe, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt.